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Zumindest in Bayern kann die Polizeit "im Wege der Sicherstellung zum Zwecke der Eigentumssicherung" ein Auto mit offenem Fenster abschleppen.
Mit dem Überfahren eines ampelgesicherten Stopp-Schildes verhält sich ein Autofahrer grob fahrlässig und verliert dadurch seinen Kasko-Versicherungsschutz.
Werden durch die Neulackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs lediglich Kratzer, Parkdellen oder Steinschlagschäden beseitigt, jedoch kein echter Schaden verdeckt, so stellt dies keinen Gewährleistungsansprüche begründenden Mangel der Kaufsache dar.
Messwerte aus Atemalkoholmessungen sind im gerichtlichen Verfahren ohne einen weiteren Sicherheitsabschlag verwertbar.
Entzündet sich eine am Garagenende abgestellte Isomatte durch einen heißen Auspuff eines Kfz und beschädigt ein Feuerwehrmann bei der anschließenden Löschaktion ein in einer benachbarten Garage abgestelltes Fahrzeug, so ist dieses Schadensereignis noch zum Betrieb eines Kfz zuzurechnen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.06.2010
Der BGH sieht die Einschaltung eines Winterdienstes als lediglich parallele, sich beziehungslos nebeneinander vollziehenden Tätigkeit an, die den Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte nicht genügt und damit auch das Haftungsprivileg der gemeinsamen Betriebsstätte nicht begründet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.06.2010
Will der Kläger Schmerzensgeldansprüche für leichtgradige Verletzungsfolgen eines Autounfalls geltend machen, für welche sich keine objektivierbaren Befunde erbringen lassen, so kann das Gericht seine Überzeugung von der Wahrheit der behaupteten Verletzungen aus der Glaubhaftigleit und Plausibilität des Klägervortrags herleiten.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.06.2010
Stürzt ein Fahrgast in einer Straßenbahn, weil der Bodenbelag durch ein Sommergewitter nass war und er sich nicht ausreichend festgehalten hat, so kann das Verschulden des Fahrgastes gegenüber der Betriebsgefahr der Straßenbahn überwiegen.
Landgericht Dresden, Urteil vom 12.05.2010
Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers nach einem Verkehrsunfall wird regelmäßig als Serviceleistung erbracht und fällt somit nicht unter die erstattungsfähigen Anwaltskosten.
Amtsgericht Schwäbisch Hall, Urteil vom 06.05.2010
Es liegt ein schwerwiegendes Selbstverschulden des Fahrgastes vor, wenn sich dieser im Linienbus nicht ausreichend festgehalten hat und bei einem normalen Bremsmanöver stürzt, wobei bei einem Sturz des Fahrgastes schon der erste Anschein dafür spricht, dass sich der Fahrgast nicht ausreichend festgehalten hat.
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 01.04.2010