LKW-Recht

LKW-Recht - gibt es als "Rechtsgebiet" natürlich nicht. Als Schlagwort aber weist es darauf hin, dass gerade im Bereich der Nutzfahrzeuge viele - zusätzliche - spezifische rechtliche Gefahren für Transportunternehmer und Ihre LKW-Fahrer bestehen. Auch Nutzfahrzeugvermieter sind schnell davon betroffen, vor allem in der Kurzzeitmiete oder bei Verkehrsverstößen der Mieter im Ausland. Selbstverständlich sind auch die Eigentümer, Halter und Fahrer von Lastkraftwagen und LKW-Anhängern zunächst bereits mit allen "normalen" Problemen des Straßenverkehrsrechs konfrontiert und wir helfen Ihnen, nicht nur in Darmstadt, dem Rhein-Main-Gebiet und Südhessen, gerne bei der Bewältigung entsprechender rechtlicher Schwierigkeiten:

  • Wir erledigen Ihre Verkehrsunfallabwicklung (die auch und gerade für LKWs für uns zum täglichen Geschäft gehört),
  • kümmern uns um Ihre Bußgeldverfahren - die im Transportbereich häufig nicht nur den Fahrer, sondern auch den Unternehmer betreffen können -,
  • verteidigen Sie in Verkehrsstrafverfahren,
  • begleiten Sie in Fahrerlaubnisangelegenheiten (speziell für Berufskraftfahrer ist der Führerschein die Lebensgrundlage!)
  • helfen Ihnen bei Fragen und Problemen rund um Kauf oder Verkauf, Anmietung oder Vermietung sowie  Leasing von (Nutz- und anderen) Fahrzeugen und
  • streiten uns mit Ihrer Versicherung über Versicherungsprämien, Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung oder wehren unberechtigte Regressversuche Ihrer Versicherung ab.

Neben diesen für alle Verkehrsteilnehmer bestehenden Standardproblemen bestehen für LKW-Fahrer und ihre Arbeitgeber aber noch weitere, dem gewerblichen Güterkraftverkehr immanente rechtliche Problemfelder im Straßenverkehr, bei deren Bewältigung wir Sie gerne begleiten. Zu nennen sind hier - beispielhaft -

  • das Fahrpersonalrecht (z. B. Nichteinhaltung von Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten, Benutzung der EU-Kontrollgeräte oder Aufbewahrung von Aufzeichnungen dieser Fahrtenschreiber),
  • die Ladungssicherung
  • technische Mängel des Fahrzeugs oder auch immer wieder
  • die LKW-Maut auf den Fernstraßen.

​Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht ist RA Kai Sulzmann.

 

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