Bei der privaten Liquidation von ärztlichen Honoraren entsteht dem Arzt ein zusätzlicher Aufwand bei der Realisierung seiner Forderungen. Ein eigenes Debitoren- und / oder Forderungsmanagement kommt für eine durchschnittliche Praxis nicht in Frage. Spätestens bei der gerichtlichen Durchsetzung der Honorare benötigen Ärzte rechtliche Beratung. Ich übernehme für Sie das gerichtliche Mahnverfahren und im Bedarfsfall auch die Vertretung vor Gericht bis hin zur Durchführung der Zwangsvollstreckung.
Darüber hinaus berate ich Sie bezüglich des Gebührenrechts für Ärzte, die private Gesundheitsleistungen erbringen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ, GOZ). Die Handhabung gestaltet sich bereits bei der Rechnungsstellung für Ärzte nicht einfach, da hier zum Beispiel auf Plausibilität und Anwendung von Ausschlussziffern geprüft werden muss. Denn hier gilt, dass Vergütungen der Arzt nur für die Leistungen berechnen darf, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für die jeweilige medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind und die nicht über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen. Darüber hinaus darf er diese Leistungen nur berechnen, wenn der Patient diese ausdrücklich verlangt.
Ihr Ansprechpartner für Forderungseinzug bei Privatliquidation / Gebührenrecht in Darmstadt ist: Rechtsanwalt Dr. Dieter Vogt Fachanwalt für Medizinrecht |