Auch Ärzte, Zahnärzte sowie Kliniken und Klinikleiter und deren Arbeitnehmer müssen sich auf die täglich neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einstellen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit, in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts, gerichtlich wie außergerichtlich.
Schwerpunkte im Arbeitsrecht für Praxen und Kliniken
Gerade für den medizinischen Leistungserbringer ergeben sich besondere arbeitsrechtliche Anforderungen, die in der täglichen sowie strategischen Personalarbeit auftreten. Hierzu gehören insbesondere die fachlichen Bereiche:
- Arbeitsverträge und die Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Beachtung der „besonderen Personenbezogenen Daten“ gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz
- Vergütungssysteme, variable Vergütungssysteme
- Betreuung und Mitwirkung bei Betriebsvereinbarungen
- Beratung der Personalabteilung im Gesundheitswesen hinsichtlich:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG
- Arbeitnehmerüberlassung
- Stellenausschreibung
- Sozialrechtliche Ansprüche
- Elternzeit
- Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse
- Arbeitszeugnisse
- Abmahnung und Kündigung
- Abfindungsvereinbarungen und Wettbewerbsvereinbarungen
- Betriebsübergang