
Rechtsanwälte und Notare
in Darmstadt
Das ärztliche Berufs- und Werberecht regelt die Grenzen der Werbung von Ärzten und Zahnärzten. Zu beachten ist die Berufsordnung der jeweiligen Landesärztekammer das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die teils strengen Anforderungen an die Zulässigkeit des Werbe- und Marktverhaltens von Ärzten macht eine fundierte Rechtsberatung und die Prüfung auf Rechtmäßigkeit der geplanten Werbeaktion notwendig. Dabei sind insbesondere die Richtlinien der jeweiligen Landesärztekammern in Bezug auf Werbeverhalten im Internet zu beachten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Heilmittel- und wettbewerbsrechtliche Begutachtung von Werbetexten, Produktpräsentationen und Produktinformationen.