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Der Bundesrat hat einer umfangreichen Änderung des Bußgeldkatalogs zugestimmt.
Erleidet ein Verkehrsteilnehmer durch Kollision mit einem Räumfahrzeug einen Schaden, kann ihm unter Umständen der gesamte Schaden auferlegt werden.
Kommunen fehlt für ein generelles Abstellverbot für Fahrräder die Rechtsgrundlage, wenn keine konkrete Gefährdung vorliegt.
Entfernt sich ein Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort, verliert er auch bei nachträglicher Selbstanzeige gegenüber der Polizei seinen Versicherungsschutz.
Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn der Fahrer beim Fahren eine heruntergefallene Zigarette sucht und dabei das Steuer verreißt.
Von einem Autofahrer mitgeführte Radarwarngeräte stellen einen Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften dar und dürfen daher eingezogen und vernichtet werden.
Die Beweisanscheinsregel, wonach der Auffahrende den Unfall infolge von Unaufmerksamkeit oder verspäteterer Reaktion verschuldet hat, gilt bei Kettenauffahrunfällen nur für den Letztauffahrenden.
Wer falsch parkt, muss das Abschleppen bezahlen - auch dann, wenn das Auto bis zum Eintreffen des Apschleppwagens bereits wieder entfernt wurde.
Ein Unfallbeteiligter kann nur Nutzungsausfall für seinen beschädigten Pkw geltend machen, wenn er für diesen unverzüglich die Reparatur veranlasst hat.
Bei einer Alkoholabhängigkeit droht der Entzug der Fahrerlaubnis auch ohne dass der Betroffene in alkoholisiertem Zustand am Steuer erwischt wurde.