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IT-Recht

Irreführung auf Amazon

Wann stellt die Verwendung des Feldes "von" auf Amazon eine Irreführung dar? Die Angabe "von" bei Amazon-Artikeln ist dann irreführend und damit unzulässig, wenn der Amazonhändler, der ein "no-name-Produkt" anbietet, die Amazon-Artikel-Anlage erstellt ohne gleichzeitig der Hersteller der Ware zu sein.

Eine Irreführung liegt nicht vor, wenn der Händler zumindest Quasi-Hersteller ist, also das Produkt exklusiv im Auftrag des Händlers produziert wird. Das Erstellen von mehreren identischen Artikelanlagen auf Amazon ist ebenfalls unzulässig.
 
OLG Hamm, Urteil OLG Hamm 4 U 73 18 vom 22.11.2018
Normen: § 242 BGB
[bns]
 
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