Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Betreiber von Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer verantwortlich sind. Die Datenschutzbehörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaats kann daher sowohl gegen den Betreiber der Fanpage als auch gegen die jeweilige Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen. Dies führt zu einem umfassenderen Schutz für die Besucher von Fanpages.