Das Kammergericht Berlin stellte klar, dass ein Kunde nicht damit rechnen muss, derartige Werbung ohne seine Einwilligung zu erhalten. Erfolgt die Befragung per E-Mail ohne die vorherige Einwilligung durch den Kunden, ist diese rechtswidrig. Der Kunde kann von dem werbenden Unternehmen bereits nach der ersten Zusendung der Befragung Unterlassung dieser Werbemaßnahmen verlangen.
Normen: ZPO § 935, § 940; BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2; UWG § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 3