Den Inhaber eines Internetanschlusses treffen keine anlasslosen Aufklärungspflichten gegenüber volljährigen Internetnutzern.

Anders sieht es aus, wenn konkrete Anhaltspunkte für begangene oder bevorstehende Urheberrechtsverletzungen vorliegen.

Geklagt hatte die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film "Silver Linings Playbook". Die Beklagte hatte für wenige Tage Besuch von ihrer Nichte und deren Lebensgefährten, die in Australien leben. Im Zeitraum des Besuchs war der Film "Silver Linings Playbook" in einer Internet-Tauschbörse mehrmals zum Herunterladen verfügbar gemacht worden. Die Beklagte hatte ihrer Nichte zuvor ihr WLAN-Passwort überlassen. Das Pärchen gab die rechtswidrige Nutzung der Tauschbörse zu.

Der BGH kam zu der Überzeugung, dass die Beklagte nicht für die von ihr nicht begangene Urheberrechtsverletzung hafte. Die Beklagte traf keine Pflicht zur Überwachung oder Belehrung ihres volljährigen Besuchs.
 
BGH, Urteil BGH I ZR 86 15 vom 12.05.2016
Normen: UrhG § 97 Abs. 1 Satz 1
[bns]