Dr. Winkelmann Dr. Vogt & Partner

Rechtsanwälte und Notare
in Darmstadt

Arbeitsrecht

Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen erstrecken sich nicht auf Personenschäden

Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen, in denen vereinbart wird, dass ab einem bestimmten Zeitpunk gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr geltend gemacht werden können, beziehen sich ohne einen besonderen Hinweis nicht auf Personenschäden, die im Wege einer deliktischen oder vertraglichen Haftung entstehen.

 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 280 12 vom 20.06.2013
[bns]
 
Dr. Winkelmann Dr. Vogt & Partner Rechtsanwälte und Notare | Design und Webservice by bense.com | Impressum | Datenschutzerklärung