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Werden nur unwesentliche Teile einer Software ausgelesen und temporär gespeichert, so greift eine automatisierte Suchsoftware nicht in die Rechte des Datenbankinhabers ein.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18.08.2010
Ein Anschlussinhaber muss das Downloadverbot für seine Kinder auch überwachen, wenn er nicht selbst in Haftung genommen werden will.
Hersteller von Markenprodukten dürfen ihren Vertriebspartnern die Nutzung bestimmter Vertriebsformen, etwa von Auktionsplattformen im Internet, untersagen.
Internetkäufe zu einem irrtümlich viel zu niedrig eingestellten Preis sind nur dann ein echtes Schnäppchen, wenn der Verkäufer sich durch einen Vertrag rechtlich bindet.
Eine Änderung im Fernabsatzrecht erfordert die Anpassung der Widerrufsbelehrung, um Abmahnungen zu vermeiden.
Auch wenn die Umsatzsteuer-Identnummer nur dem Finanzamt nützt, muss sie im Impressum stehen. Daher ist die fehlende Angabe als Wettbewerbsverstoß abmahnfähig.
Nur wenn der Empfänger selbst seine Mailadresse angegeben hat, dürfen ihm Werbemails zugeschickt werden.
Verschiedene Änderungen sollen Verbraucher künftig besser vor unerwünschten Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen schützen.
eMails im Postfach unterliegen den Vorschriften für die Postbeschlagnahme.
Wenn die Versandkosten über einen eindeutigen Link eingesehen werden können, ist dies ausreichend.