Dr. Winkelmann Dr. Vogt & Partner

Rechtsanwälte und Notare
in Darmstadt

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht Darmstadt

Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet Ihr Arbeitsplatz die Lebensgrundlage. Sie zu schützen, ist Zweck vieler arbeitsrechtlicher Gesetze. Das Arbeitsrecht ist daher ganz überwiegend Arbeitnehmerschutzrecht. Um diese Rechte effektiv wahrnehmen zu können, beraten und begleiten wir Sie mit unserer über Jahrzehnte erworbenen Kenntnissen und Erfahrungen im Arbeitsrecht vor allem in folgenden Bereichen:

  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung in Mobbing-Situationen
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
  • Streitigkeiten um Bonuszahlungen oder Zielvereinbarungsprämien
  • Aufhebungsvertragsverhandlungen
  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen
  • Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis
  • Zusagen aus Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
  • Prüfung von Befristungsabreden
  • Entfernung von Abmahnungen
  • Prüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Fragen zu Sonderschutz, z. B. für Schwangere, Mütter, Arbeitnehmer in Elternzeit
  • Vertretung gegenüber Versorgungsämtern, Hauptfürsorgestellen
  • Folgen einer Betriebsratstätigkeit und arbeitsrechtliche Absicherung
  • Durchsetzung der besonderen Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Prüfung des Arbeitsvertrags

Vor allem der Arbeitsvertrag ist im Arbeitsrecht häufig Ausgangspunkt für Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dieser beinhaltet die jeweiligen Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien. Werden hierbei einseitig nachteilige Vereinbarungen (oft zugunsten des Arbeitgebers), kommt es unweigerlich zum Streit. Wir beraten Sie gerne wenn es um die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen geht

Kündigung erhalten? - Direkt zum Rechtsanwalt!

Sie haben eine Kündigung erhalten, die Ihrer Meinung nach völlig unzutreffende Gründe hat? Wenn Sie rechtlich gegen die Kündigung vorgehen möchten, dürfen Sie nicht zu lange zögern. Eine Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen zu erheben. Wir beraten Sie kurzfristig

 
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