Vorab: Der Wechsel von der Besteuerung der Körperschaft zur Besteuerung der Gesellschafter ist in der Praxis mit erheblichen Problemen verbunden. So hat der Gesetzgeber festgelegt, dass an die unterschiedlichen Rechtsformen unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft sind. Bei bedeutenden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sieht dasGesetz vor, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten dann nicht berücksichtigt werden können, wenn die Gesellschaft zwischenzeitlich in eine Personengesellschaft umgewandelt wurde.
Hiergegen richtete sich die erfolglose Klage eines Betroffenen.
Das durch den Gesetzgeber formulierte Gesetz und sein darin erkennbarer Wille stehen nach Ansicht der Richter jedoch im Einklang mit der Verfassung. Möchte der Gesellschafter die steuerlichen Folgen vermeiden, steht ihm die Möglichkeit zu Verfügung, dem Wechsel der Rechtsform zu widersprechen oder die Anteile zum Verkehrswert an die Gesellschaft zu verkaufen.