Ein "Zu-Eigen-Machen" setzt voraus, dass jemand eine fremde Äußerung so in den eigenen Gedankengang einfügt, dass sie in ihrer Gesamtheit als eigene erscheint. Der Facebook-Nutzer macht sich die Inhalte des Beitrags deswegen erst dann zu eigen, wenn er das Teilen des Beitrags mit einer positiven Bewertung verbindet, indem er den "gefällt mir"-Button anklickt. Ein weiterer Fall eines "Zu-Eigens-Machens" kann dann vorliegen, wenn der Verbreiter eines Facebook-Beitrags eine dringliche Leseempfehlung ausspricht. Der durchschnittliche Empfänger des Beitrags, der die Position des Verbreiters der Inhalte kennt, müsste dabei die Empfehlung nur als inhaltliche Identifikation mit dem Geteilten auffassen können.