In dem zugrunde liegenden Sachverhalt schrieb die Täterin dem Opfer via Facebook, dass sie sie "kalt machen" würde und bedrohte ferner den Sohn des Opfers.
Das Gericht teilte mit, dass es sich bei solchen Äußerungen um rechtswidrige Drohungen handelt, welche durch die Betroffene auch ernst genommen wurden. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, ein Kontakt- und Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen die drohende Frau auszusprechen.