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Der Rechtsschutzversicherer kann in einem etwaigen Arzthaftungsfall die Übernahme der Kosten verweigern, wenn der ärztiche Rechtsschutzfall vor Versicherungsbeginn eingetreten ist.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.10.2010
Ein Behandlungsfehler liegt noch nicht deshalb vor, weil ein Operateur eine neue und anderweitig erprobte Operationsmethode anwendet, bei der er noch nicht über die erforderliche Routine verfügt, die für eine Gleichwertigkeit erforderlich ist.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.03.2011
Das Anwesenheitsrecht eines Arztes bei der Untersuchung eines ehemaligen Patienten durch einen Sachverständigen hängt nicht ausschließlich und allein von der Einwilligung des Patienten ab.
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 10.01.2011
Einer Fettschürze kann ein Krankheitswert zukommen, wenn die Fettschürze ein Ausmaß erreicht hat, das entstellende Wirkung hat.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2011
Bei einer Mann-zu-Frau Transexualität kommt eine Übernahme der Kosten für eine operative Brustvergrößerung durch die gesetzliche Krankenkasse nur in Betracht, wenn eine geschlechtsangleichende Operation gar nicht durchgeführt werden soll oder eine eventuell durchgeführte geschlechtsangleichende Operation, bei der die männlichen Keimdrüsen entfernt wurden, nicht zu einem akzeptablen Wachstum der Brüste geführt hat.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2011
Ein hochgradig sehbehinderter Versicherter der gesetzlichen Krankenkasse kann im Rahmen der Hilfsmittelversorgung einen Anspruch auf einen sog.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2010
Für den Beginn der Verjährungsfrist ist die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubiges von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erforderlich.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2009
Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn ein Patient bei einem akuten Bandscheibenvorfall nicht unmittelbar operiert wird, obwohl der Befund auf einen massiven und ohne Operation auch irreversiblen Schaden deutet.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 29.10.2009
Es stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn bei einer Patientin, die unter einer fortgeschrittenen Myombildung an der Gebärmutter leidet, sonst aber keinerlei Beschwerden hat, die ganze Gebärmutter entfernt wird.
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2009
Bei medizinisch nicht indiziierten Eingriffen kommt dem Arzt eine erweiterte Aufklärungspflicht zu.
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 30.07.2009